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Recht und Verwaltung

Die Begriffe, die in der Prüfung und danach im Schriftverkehr auftauchen.

AFuG
Amateurfunkgesetz, regelt Zweck, Zulassung und Aufsicht
AFuV
Amateurfunkverordnung, regelt die Einzelheiten: Klassen, Frequenzen, Leistung
BEMFV
Verordnung über das Nachweisverfahren zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern
26. BImSchV
legt die Grenzwerte für elektromagnetische Felder fest
Anzeige
Wer über 10 W EIRP sendet, muss die Station bei der Bundesnetzagentur anzeigen
Rufzeichenzuteilung
Urkunde mit Rufzeichen und Klasse, kommt nach bestandener Prüfung
Klasse N
Einsteigerklasse seit 2024: 10 m, 2 m und 70 cm mit kleiner Leistung
Klasse E
mittlere Klasse: 160 m, 80 m, 15 m, 10 m und die UKW-Bänder
Klasse A
volle Rechte auf allen Amateurfunkbändern
EMV-Beitrag
jährlicher Beitrag, den die Bundesnetzagentur erhebt
Selbsterklärung
Nachweis nach BEMFV, dass die Grenzwerte am Standort eingehalten werden

Passt dazu

BEMFV-Assistent Weg zum Rufzeichen Bandplan

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