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Funkbetrieb im Ausland
Darf ich im Urlaub mit meiner deutschen Zulassung senden? Die Antwort hängt am Land und an der Klasse. Die Tabelle führt alle Länder der Welt, dazu den Präfix, der vor das eigene Rufzeichen gehört, und was sonst zu beachten ist.
Gerade offline. Angezeigt wird der zuletzt geladene Stand.
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| Hinweis und Adressen | |||||||
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| Filter |
Wie die Tabelle zu lesen ist
Klasse A entspricht der CEPT-Zulassung. In den Ländern, die die
Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, darfst du ohne weitere Genehmigung für einen
vorübergehenden Aufenthalt senden. Du führst deine Zulassungsurkunde mit und setzt den
Präfix des besuchten Landes vor dein Rufzeichen, also zum Beispiel
I/DL1XXX in Italien.
Klasse E entspricht der CEPT-Novice-Zulassung nach ECC/REC/(05)06. Sie gilt in deutlich weniger Ländern, und in einigen davon nur mit einer Gastlizenz.
Klasse N ist in keiner der beiden Empfehlungen abgebildet. Ohne eine nationale Gastlizenz gilt sie nur in Deutschland. Einzelne Länder erteilen eine solche Genehmigung aber auf Antrag, derzeit ist Spanien der bekannte Fall.
Gastlizenz heißt: Betrieb ist möglich, aber nur mit einer Genehmigung, die du vorher beantragen musst. Das braucht Vorlauf, in Spanien zum Beispiel rund vier Wochen. Spanien hat diese temporäre Gastlizenz für nicht ansässige Ausländer 2026 wieder eingeführt, sie gilt drei Monate und damit auch für die Klassen E und N. Beantragt wird sie über den spanischen Verband Fedi-EA.
Geplant heißt: Das Land hat der CEPT gemeldet, dass es die Empfehlung umsetzen will, getan ist es noch nicht. Senden darf man dort mit dieser Klasse also noch nicht. Vor der Reise lohnt ein Blick in die verlinkte Datenbank, der Stand kann sich geändert haben.
Kein Eintrag heißt: Das Land hat sich weder der CEPT-Empfehlung angeschlossen noch eine Vereinbarung mit ihr. Betrieb ist dort nur mit einer eigenen Genehmigung der dortigen Verwaltung möglich. Bei manchen Ländern ist Amateurfunk für Besucher gar nicht vorgesehen.
Das Suchfeld geht über alles, was in einer Zeile steht: Ländername, Kürzel, beide Arten von Präfix und den Hinweistext. „Gastlizenz“ findet also die Länder, bei denen das dransteht, „Telegrafie“ die drei, die für Kurzwelle noch einen Nachweis verlangen. Das Klappfeld Anzeigen filtert nach dem Wert der Klassenspalte selbst. Jede Klasse hat ihr eigenes Klappfeld, und jedes führt nur die Werte, die in seiner Spalte tatsächlich vorkommen: Bei Klasse N gibt es kein „angekündigt“, also steht es dort auch nicht zur Auswahl. Mehrere gesetzte Felder gelten zusammen, „Klasse A: CEPT-Zulassung“ und „Klasse N: nur mit Gastlizenz“ zeigt also die Länder, auf die beides passt. Sortiert wird über die Spaltenköpfe, ein zweiter Klick dreht die Reihenfolge um.
In das Suchfeld passt außer einem Ländernamen auch ein gehörtes Rufzeichen. Die Seite ordnet es über die Rufzeichenserien der ITU dem Land zu und zeigt darüber, welche Serie das war. HB9 führt also zur Schweiz, 4L zu Georgien, K3 zu den Vereinigten Staaten. Das beantwortet die Frage nach dem Land, nicht die nach der Station: Wer genau hinter einem deutschen Rufzeichen steckt, steht in der Rufzeichensuche.
Unter dem Ländernamen steht eine Zeile mit drei Angaben. Die ITU-Region entscheidet über die Bandgrenzen: In Region 2 reicht das 40-m-Band bis 7300 kHz, in Region 1 nur bis 7200 kHz. Wer im Urlaub nach dem deutschen Bandplan sendet, liegt in Region 2 und 3 schnell daneben. Daneben steht die Rufzeichenserie, die die ITU dem Land zugeteilt hat, gut zum Einordnen einer gehörten Station. Sie ist an die Verwaltung vergeben, nicht an das Gebiet, deshalb haben Überseegebiete keine eigene. Zuletzt der Zeitversatz gegenüber UTC, gerade jetzt gerechnet, denn im Logbuch steht UTC. Hat ein Land mehrere Zeitzonen, steht die Spanne.
Trägst du oben deinen Standort ein, kommt eine Spalte mit Entfernung und Peilung dazu, und du kannst danach sortieren. Gerechnet wird von deinem Standort zum Mittelpunkt des Landes, auf der Großkreisbahn. Für die Antennenrichtung ist das ein guter Anhaltspunkt, bei großen Ländern wie Russland oder den USA aber nur ein grober: deren Mittelpunkt liegt tausende Kilometer von den Rändern entfernt.
Außerhalb der CEPT heißt kein Eintrag nicht automatisch, dass dort nichts geht. Viele dieser Länder erteilen Besuchern sehr wohl eine Genehmigung, sie steht nur in keiner europäischen Liste. Wo wir das Verfahren bei der zuständigen Stelle nachlesen konnten, steht es beim Land, mit der Quelle daneben. Diese Sammlung fängt gerade erst an und deckt bei weitem nicht alle Reiseziele ab. Wo sie schweigt, ist der Landesverband die richtige erste Adresse.
Bei jedem Land steht, soweit vorhanden, der Landesverband der Funkamateure. Das ist für Reisende meist die brauchbarste Adresse: dort finden sich Bandpläne, Relaislisten und der Weg zu einer Gastlizenz. Wo eine Gastlizenz nötig ist, steht zusätzlich das Merkblatt des DARC dabei.
Das hier ist eine Zusammenstellung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich sind die Empfehlungen der CEPT und die Vorschriften des besuchten Landes. Für eine längere Abwesenheit oder einen Wohnsitz im Ausland gilt die CEPT-Regelung ohnehin nicht, dafür gibt es das HAREC-Verfahren nach T/R 61-02.