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4-m-Band

70 bis 70,5 MHz, 500 kHz breit. Das Band ruht: es gibt derzeit keine Zuweisung an den Amateurfunkdienst.

nicht erlaubt
Klasse N
nicht erlaubt
Klasse E
nicht erlaubt
Klasse A

Die befristete Duldung der Bundesnetzagentur galt für 70,150 bis 70,210 MHz, nur Klasse A, 25 W ERP, horizontale Polarisation, höchstens 12 kHz Bandbreite, nur ortsfeste Stationen und mit Logbuch. Sie lief zum 31.12.2025 aus und wurde für 2026 nicht verlängert. Eine dauerhafte Regelung über die Frequenzverordnung war Mitte 2026 im Verfahren: die Drucksache 364/26 trägt 70 bis 70,5 MHz für den Amateurfunkdienst ein, ohne Schutz vor militärischen Funkdiensten. Die Umsetzung durch die Bundesnetzagentur stand noch aus. Bundesnetzagentur, Amtsblatt 2024-24

Aufteilung nach IARU-Bandplan

Wo im 4-m-Band welche Betriebsart steht. Das ist keine Vorschrift, sondern eine Vereinbarung der IARU Region 1; an sie hält man sich, damit sich Telegrafie, Digimodes und Sprechfunk nicht in die Quere kommen.

BereichGruppemax. Bandbreite BetriebsartNutzung
70 bis 70,5 MHzAlle Sendearten2.700 HzAll modes

Anlaufstellen im 4-m-Band

Der Bandplan sagt, wo eine Betriebsart erlaubt ist. Die Anlaufstellen sagen, wo die Leute tatsächlich sitzen: die Einstellfrequenz, die man ins Gerät tippt, um jemanden zu treffen.

Aus dem IARU-Bandplan

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Alle Bänder im Überblick, mit Frequenzsuche

Rechtliche Angaben nach Anlage 1 AFuV (Nutzungsbedingungen Amateurfunkdienst), abgerufen am 23.08.2026. Segmente nach dem IARU-Region-1-Bandplan. Bei Abweichung gilt der Verordnungstext.