4-m-Band
70 bis 70,5 MHz, 500 kHz breit. Das Band ruht: es gibt derzeit keine Zuweisung an den Amateurfunkdienst.
Die befristete Duldung der Bundesnetzagentur galt für 70,150 bis 70,210 MHz, nur Klasse A, 25 W ERP, horizontale Polarisation, höchstens 12 kHz Bandbreite, nur ortsfeste Stationen und mit Logbuch. Sie lief zum 31.12.2025 aus und wurde für 2026 nicht verlängert. Eine dauerhafte Regelung über die Frequenzverordnung war Mitte 2026 im Verfahren: die Drucksache 364/26 trägt 70 bis 70,5 MHz für den Amateurfunkdienst ein, ohne Schutz vor militärischen Funkdiensten. Die Umsetzung durch die Bundesnetzagentur stand noch aus. Bundesnetzagentur, Amtsblatt 2024-24
Aufteilung nach IARU-Bandplan
Wo im 4-m-Band welche Betriebsart steht. Das ist keine Vorschrift, sondern eine Vereinbarung der IARU Region 1; an sie hält man sich, damit sich Telegrafie, Digimodes und Sprechfunk nicht in die Quere kommen.
| Bereich | Gruppe | max. Bandbreite | Betriebsart | Nutzung |
|---|---|---|---|---|
| 70 bis 70,5 MHz | Alle Sendearten | 2.700 Hz | All modes |
Anlaufstellen im 4-m-Band
Der Bandplan sagt, wo eine Betriebsart erlaubt ist. Die Anlaufstellen sagen, wo die Leute tatsächlich sitzen: die Einstellfrequenz, die man ins Gerät tippt, um jemanden zu treffen.
Aus dem IARU-Bandplan
- 70,174 MHz FT8 Centre of Activity
- 70,19 MHz SSB Calling Frequency
Andere Bänder
2200 m 630 m 160 m 80 m 60 m 40 m 30 m 20 m 17 m 15 m 12 m 10 m 6 m 4 m 2 m 70 cm 23 cm 13 cm
Alle Bänder im Überblick, mit Frequenzsuche
Rechtliche Angaben nach Anlage 1 AFuV (Nutzungsbedingungen Amateurfunkdienst), abgerufen am 23.08.2026. Segmente nach dem IARU-Region-1-Bandplan. Bei Abweichung gilt der Verordnungstext.